Boa constrictor occidentalis
Deutscher Name : Südboa / Argentinische Boa
Größe : Weibchen werden zwischen 240 und 350 cm groß, Männchen 220-300 cm
Merkmale:
Anzahl der dorsalen Schuppenreihen: 65-87
Anzahl der Bauchschilde: 242-251
Anzahl der Schwanzschilde: 45
Anzahl der Sattelflecken: 22-30
Die Südboa ist die am südlichsten vorkommende und somit auch deutlichen jahreszeitlichen Klimaschwankungen ausgesetzte "constrictor" . Dies sollte in der Haltung berücksichtigt werden und den Tieren eine zwei bis dreimonatige Abkühlung gegönnt werden.
Diese Unterart der Boa constrictor kommt hauptsächlich im Norden Argentiniens vor, als Anpassung an ihren etwas kühleren Lebensraum ist sie dunkler als viele andere Varianten. Die dunkelbbraune bis schwarze Grundfärbung wird von gelblich- weissen, bis zu 30, Sattelflecken unterbrochen. Die Flanken der Tiere sind meist etwas heller, die Körperunterseite ist beigebraun gefärbt und besitzt schwarze Sprenkel.Diese Färbung lässt die Tiere optisch in der Landschaft verschwinden und sie sind schwer zu finden. Der Schwanz ist einfarbig dunkelbraun bis schwarz
Die Paarungszeit erstreckt sich von November bis März. Die Anzahl der Neugeborenen ist von der Masse des Weibchens abhängig.
Als Jungtiere und Babys sind sie oftmals noch sehr aggresiv und fauchen, wenn sie sich gestört fühlen. In der Regel wird ihr aggresives Verhalten bei zunehmendem Alter wieder etwas verloren gehen. Sie besitzen als Jungtiere eine gräuliche Grundfärbung und geben noch kein besonderes Erscheinungsbild ab, was sich aber mit einem Alter von ca. 1,5 bis 2 Jahren ändert. Ihre gräuliche Färbung wechselt dann in ein tiefes schwarz-weiß über.
Die beim Jungtier noch deutlich sichtbaren, miteinander verbundenen dunklen Sattelflecken sind bei erwachsenen Südboas nicht mehr von der Grundfärbung zu unterscheiden.
Die Boa constrictor occidentalis ist in ihrer natürlichen Umgebung vom Aussterben bedroht und wird deshalb als einzige Unterart von Boa constrictor im
Anhang I des Washingtoner Artenschutzabkommens aufgeführt. Für den Verkauf dieser Tiere wird daher eine Ausnahmegenehmigung benötigt.
